EB-5, ein US Investment Visum, scheint dem deutschen § 21 Aufenthaltsgesetz zu ähneln, mit den späteren Optionen eine Niederlassungserlaubnis (eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis) und sogar
die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen. Ich arbeite mit einem US Geschäftspartner zusammen, um über beide Modelle zu informieren.